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Deutscher Bundestag verabschiedet 3. Waffenrechtsänderunggesetz

Erhebliche Einschränkungen und Änderungen

13.12.2019: Nachdem wir seit vielen Monaten gegen eine Änderung des 3. WaffRÄndG kämpfen, welche nicht die versprochene 1:1 Umsetzung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie darstellt, hat der Bundestag am gestrigen Tag, den 12.12.2019, das 3. WaffRÄndG beschlossen.

Es wurden teilweise Änderungsvorschläge der Verbände angenommen, teilweise nicht oder auch neue Felder geöffnet (Begrenzung der gelben WBK (vormals §14 Abs 4 WaffG) auf 10). So wurde § 4 Abs. 4 WaffG angefasst (Fortbestand des Bedürfnisses) und der für uns wichtige § 14 WaffG in weiten Teilen geändert. Ebenso wurden die Magazinregelungen, welche Öfnnungs- und Ausnahmeregelungen bereits in der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie enthält, nicht so angewendet wie es in Nachbarländern geschehen ist. Um unseren Sport weiterhin sinnhaft durchführen zu können. Der viel zitierte Wunsch nach Harmonisierung der Gesetze in der EU, der das vermeintliche Hauptanliegen der Legislative in Brüssel ist, wurde nunmehr zu einem nicht mehr durchschaubaren Flickenteppich innerhalb der Mitgliedsstaaten. Wir bedauern sehr, dass die Bundesregierung und der Bundestag den sehr durchdachten Vorschlägen der Verbände unter dem Dach des Forum Waffenrecht nicht oder nur teilweise gefolgt ist.